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Datenschutzerklärung

Hier steht, welche personenbezogenen Daten wir verarbeiten, wenn Sie aktar-transport.de aufrufen, uns über das Anfrageformular, per E-Mail, telefonisch oder über WhatsApp erreichen, eine Sendung von uns annehmen oder als Kunde, Partner oder deren Ansprechpartner mit uns zusammenarbeiten, und welche Rechte Sie haben. Unser Angebot richtet sich nur an Geschäftskunden.

Auf einen Blick

  • Keine Cookies, kein lokaler Browser-Speicher (localStorage, sessionStorage), keine Tracker, keine Analyse-Werkzeuge und keine Inhalte fremder Anbieter. Deshalb gibt es kein Cookie-Banner.
  • Unser Server protokolliert Aufrufe mit Ihrer IP-Adresse. Diese Protokolle löschen wir nach höchstens 7 Tagen.
  • Anfragen über das Formular gehen per E-Mail an uns. Auf dem Webserver werden sie nicht gespeichert.
  • Sie haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung und können der Verarbeitung widersprechen.

Verantwortlicher

Verantwortlich für die in dieser Erklärung beschriebenen Verarbeitungen (Webseite, Anfragen und Kontakt, Transporte und Zustellnachweise, Kunden und Partner) ist:

Aktar Transport GmbH
Kysostr. 1
85301 Schweitenkirchen
Deutschland
Telefon: +49 162 4110655
E-Mail: logistik@aktar-transport.de

Für alle Fragen zum Datenschutz und für Ihre Rechte erreichen Sie uns unter diesen Kontaktdaten.

Aufruf der Webseite und Zugriffsprotokolle

Wenn Sie eine Seite aufrufen, sendet Ihr Browser technisch bedingt Angaben an unseren Server. Der Server schreibt sie in ein Zugriffsprotokoll. Das gilt auch für das Absenden des Anfrageformulars; der Inhalt Ihrer Anfrage steht nicht im Protokoll.

Welche Daten
IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, Art der Anfrage (z. B. GET), aufgerufener Servername und aufgerufene Adresse ohne angehängte Parameter (alles ab „?“ wird entfernt), Statuscode, übertragene Datenmenge, Dauer der Antwort, Browser-Kennung (User-Agent). Nicht gespeichert werden die zuvor besuchte Seite (Referrer) und alle übrigen Kopfzeilen der Anfrage.
Zweck
Sicherheit des Servers (Angriffe erkennen und abwehren) und Fehlersuche.
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist ein sicherer und fehlerfreier Betrieb der Webseite.
Speicherdauer
höchstens 7 Tage, danach werden die Protokolle automatisch gelöscht. Sie sind von unseren Datensicherungen ausgenommen.
Pflicht zur Bereitstellung
Gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind Sie nicht. Ihr Browser sendet diese Angaben automatisch; ohne sie können wir die Seite nicht ausliefern.

Fehlerprotokoll: Technische Fehlermeldungen schreibt der Server in ein eigenes Fehlerprotokoll: Datum und Uhrzeit, Art der Anfrage, aufgerufener Servername und Adresse ohne angehängte Parameter, Statuscode und die Fehlermeldung. Die Felder mit Ihrer IP-Adresse und die Kopfzeilen Ihrer Anfrage entfernt der Server vor dem Speichern, IP-Adressen in Fehlermeldungen macht er unkenntlich. Ganz ausschließen können wir nicht, dass eine Fehlermeldung trotzdem eine IP-Adresse enthält. Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer (höchstens 7 Tage) wie beim Zugriffsprotokoll.

Keine Cookies, keine Analyse, keine fremden Inhalte

Wir setzen keine Cookies, nutzen keinen Speicher Ihres Browsers wie localStorage oder sessionStorage und verwenden keine Tracker oder Analyse-Werkzeuge. Unsere Seiten laden keine Inhalte von fremden Servern: Schriften und Grafiken kommen von unserem eigenen Server, und es gibt keine eingebundenen Karten, Videos oder Schaltflächen sozialer Netzwerke.

Technisch nötig ist nur Folgendes, wie bei jeder Webseite:

  • Ihr Browser sendet bei jedem Aufruf Angaben wie Ihre IP-Adresse und die Browser-Kennung an unseren Server (siehe Aufruf der Webseite und Zugriffsprotokolle).
  • Ihr Browser legt Dateien unserer Seiten in seinem Zwischenspeicher (Cache) ab, damit sie nicht bei jedem Aufruf neu geladen werden. Bei einem erneuten Aufruf fragt er mit einer Versionskennung nach, ob sich eine Datei geändert hat. Diese Kennung ist für alle Besucher gleich und erlaubt keine Wiedererkennung.
  • Ihr Browser merkt sich, dass unsere Seite nur verschlüsselt aufgerufen werden soll (HSTS).

Diese Vorgänge sind unbedingt erforderlich, damit wir Ihnen die aufgerufene Webseite sicher bereitstellen können (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Eine Einwilligung ist dafür nicht nötig; deshalb gibt es kein Cookie-Banner. Den Zwischenspeicher können Sie in Ihrem Browser jederzeit löschen.

Anfrageformular

Über das Formular „Transport anfragen“ können Firmenkunden eine unverbindliche Anfrage senden. Ihr Browser überträgt die Angaben verschlüsselt an unseren Server. Ein Formular-Dienst prüft sie dort und leitet sie per E-Mail an unser Postfach für Anfragen bei Strato weiter. Der Dienst verarbeitet die Angaben nur im Arbeitsspeicher; auf dem Webserver wird die Anfrage nicht gespeichert. Die E-Mail enthält zusätzlich Datum und Uhrzeit Ihrer Anfrage. Eine automatische Bestätigung per E-Mail verschicken wir nicht; nach dem Absenden zeigt die Webseite eine Bestätigungsseite.

Pflichtangaben
Firma, Ansprechpartner, E-Mail-Adresse, Abholort und Zielort (jeweils PLZ, Ort, Land) sowie die Bestätigung „Ich handle als Unternehmer oder für eine öffentliche Einrichtung“.
Freiwillige Angaben
Telefon, Abholtermin (Datum, Uhrzeit), Art der Ware, Gewicht, Maße und Anzahl der Packstücke, gewünschtes Fahrzeug, Eilfahrt, Verzollung, Nachricht, „Wie haben Sie uns gefunden?“ und „Rückruf gewünscht“.
Zweck
Ihre Anfrage bearbeiten, Rückfragen klären und Ihnen ein Angebot machen.
Rechtsgrundlage
Fragen Sie für ein Unternehmen an (zum Beispiel als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter): Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist, Anfragen von Geschäftskunden zu bearbeiten und ihnen Angebote zu machen. Werden Sie selbst unser Vertragspartner, etwa als Einzelunternehmer: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahmen auf Ihre Anfrage).
Empfänger
Strato als unser Auftragsverarbeiter (siehe Hosting und E-Mail). Für ein Angebot geben wir nur die dafür nötigen Angaben (zum Beispiel Abhol- und Zielort, Menge) an Partnerunternehmen wie Unterfrachtführer weiter, nicht Ihre Anfrage als Ganzes. Zu Geräten und Programmen bei uns siehe Geräte und Programme im Büro.
Speicherdauer
Wird aus der Anfrage kein Auftrag, löschen wir sie 6 Monate nach dem letzten Kontakt zu dieser Anfrage; für solche Anfragen gibt es keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Wird daraus ein Auftrag, bewahren wir die Anfrage und den weiteren Schriftverkehr nach den gesetzlichen Fristen auf: Handelsbriefe 6 Jahre, Buchungsbelege 8 Jahre, jeweils ab Ende des Kalenderjahres (§ 257 HGB, § 147 AO). Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Ohne die Pflichtangaben können wir Ihre Anfrage nicht bearbeiten. Gesetzlich oder vertraglich verpflichtet, uns Daten zu geben, sind Sie nicht.

Die Angabe „Wie haben Sie uns gefunden?“ ist freiwillig. Wir nutzen sie nur, um zu sehen, über welche Wege Anfragen zu uns kommen; Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, unser berechtigtes Interesse ist genau diese Auswertung. Dafür setzen wir keine Tracking-Technik ein.

Schutz vor Missbrauch des Formulars

Damit das Formular nicht massenhaft automatisch genutzt wird, begrenzen wir die Zahl der Anfragen je IP-Adresse. Dafür hält der Formular-Dienst Ihre IP-Adresse kurzzeitig im Arbeitsspeicher und verwendet sie nur für diesen Zweck.

Welche Daten
IP-Adresse (bei IPv6 nur die ersten 64 Bit) und Zeitpunkt der Anfrage; nur bei Anfragen, die unsere Prüfung bestanden haben.
Zweck
Schutz vor Spam und Überlastung.
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist ein funktionierendes Formular ohne Missbrauch.
Speicherdauer
Nur im Arbeitsspeicher, nie auf der Festplatte. Jeder Eintrag wird spätestens 65 Minuten nach der Anfrage gelöscht, Ihre IP-Adresse also spätestens 65 Minuten nach Ihrer letzten Anfrage (Zeitfenster 60 Minuten, Aufräumen alle 5 Minuten). Bei IPv6-Adressen speichern wir nur die ersten 64 Bit, also Ihren Anschluss, nicht die vollständige Adresse. Unabhängig davon steht der Aufruf wie jeder andere bis zu 7 Tage im Zugriffsprotokoll.

Kontakt per E-Mail

Wenn Sie uns eine E-Mail schreiben, verarbeiten wir Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen, den Inhalt der Nachricht und die Angaben, die Ihr E-Mail-Programm mitsendet (zum Beispiel Datum und Uhrzeit). Unsere Postfächer liegen bei Strato.

Zweck
Ihr Anliegen bearbeiten und beantworten.
Rechtsgrundlage
Schreiben Sie uns für ein Unternehmen oder eine Einrichtung (zum Beispiel als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter): Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist, Anfragen von Geschäftskunden zu beantworten und Aufträge anzubahnen und abzuwickeln. Sind Sie selbst unser (künftiger) Vertragspartner, etwa als Einzelunternehmer: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Für die Aufbewahrung Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Empfänger
Strato als unser Auftragsverarbeiter; dazu Geräte und Programme im Büro.
Speicherdauer
Wie beim Anfrageformular: ohne Auftrag bis zur festgelegten Löschfrist, mit Auftrag nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Sind Sie Kunde, Partner oder deren Ansprechpartner, gilt für Ihre Daten in unseren Kontaktlisten die Speicherdauer unter Kunden, Partner und ihre Ansprechpartner.

Kontakt per Telefon

Wenn Sie uns anrufen, verarbeiten wir Ihre Telefonnummer (sofern sie übermittelt wird), Ihren Namen und Ihr Anliegen, soweit Sie es uns nennen, und machen uns Notizen zur Anfrage. Wir zeichnen Telefongespräche nicht auf. Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer wie bei Kontakt per E-Mail.

Empfänger
Notizen führen wir wie unter Geräte und Programme im Büro beschrieben.

Hosting und E-Mail

Diese Webseite liegt auf einem virtuellen Server, den wir bei der STRATO GmbH, Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin, gemietet haben und selbst verwalten. Strato betreibt auch unsere E-Mail-Postfächer. Strato verarbeitet die Daten nur in unserem Auftrag und nach unseren Weisungen; dafür besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Strato setzt dafür weitere Dienstleister ein, für den Betrieb der virtuellen Server zum Beispiel die IONOS SE in Montabaur.

Standort des Servers
in einem Rechenzentrum von Strato in der Europäischen Union (laut unserem Vertrag mit Strato)
Standort der E-Mail-Postfächer
nach Angaben von Strato in Rechenzentren in Deutschland
Länder außerhalb der EU bzw. des EWR
Für Server und Postfächer übermitteln wir keine Daten dorthin. Zu Apple (iCloud), Lexware Office und WhatsApp siehe Geräte und Programme im Büro.

Geräte und Programme im Büro

Anfragen, E-Mails, Aufträge, Zustellnachweise und Kontaktdaten von Kunden und Partnern bearbeiten wir auch auf dem Firmen-iPhone und mit Programmen von Apple (Mail, Notizen, Numbers). Diese Daten werden über die iCloud von Apple gesichert und zwischen unseren Geräten abgeglichen. Rechnungen schreiben wir mit Lexware Office. Mit Kunden und Fahrern stimmen wir uns teils über WhatsApp ab. Wir verlagern diese Abläufe nach und nach in eine eigene Software auf einem von uns gemieteten Server; dann passen wir diesen Abschnitt an.

Apple (iCloud)
Apple Distribution International Limited, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Irland. Apple stellt iCloud als Dienst für Verbraucher bereit und verarbeitet die Daten nach eigenen Datenschutzhinweisen (apple.com/legal/privacy). Dabei können Daten an Apple Inc. in den USA übermittelt werden; Apple stützt das nach eigenen Angaben auf Standarddatenschutzklauseln der EU-Kommission (auch Standardvertragsklauseln genannt; Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO); die EU-Kommission hat sie mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 vom 4. Juni 2021 erlassen; der Text ist auf eur-lex.europa.eu abrufbar.
Lexware Office (früher lexoffice)
Haufe Service Center GmbH, Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg, als unser Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO), nur für Rechnungen und Buchhaltung. Die Rechnungs- und Buchhaltungsfunktionen laufen nach Angaben des Anbieters in Rechenzentren in Frankfurt am Main. Für einzelne Aufgaben, etwa den Versand von E-Mails aus Lexware Office, setzt der Anbieter Unterauftragnehmer in den USA ein; Grundlage ist nach seinem Vertrag zur Auftragsverarbeitung in der Regel ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (Art. 45 DSGVO), soweit es einen gibt, sonst Standarddatenschutzklauseln der EU-Kommission (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO; Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914, auf eur-lex.europa.eu abrufbar). Unser Steuerberater hat als eigener Verantwortlicher Zugang zu Lexware Office.
WhatsApp
Schreiben Sie uns über WhatsApp oder stimmen wir einen Auftrag darüber ab, verarbeitet WhatsApp Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Irland, die Nachrichten (nach Angaben von WhatsApp Ende-zu-Ende-verschlüsselt) und die Verbindungsdaten. Ob WhatsApp dabei unser Auftragsverarbeiter ist oder nur den Übertragungsweg bereitstellt, ist rechtlich nicht geklärt; einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit WhatsApp haben wir nicht. Bei der Nutzung von WhatsApp können Daten an WhatsApp LLC und Meta Platforms, Inc. in den USA übermittelt werden; beide stehen auf der Liste des EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO). Unterschriebene Lieferscheine versenden wir nicht über WhatsApp. Fotos der Ware bzw. des Abstellorts schicken uns unsere Fahrer derzeit teils über WhatsApp, auch von ihren eigenen Handys; Personen fotografieren wir nicht.
Rechtsgrundlage
wie beim jeweiligen Anlass (Anfrage, Auftrag, Zustellnachweis); für den Einsatz der Programme Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, unser berechtigtes Interesse an einer einfachen Büroorganisation.

Verschlüsselung

Wir liefern die Webseite nur verschlüsselt aus (TLS, erkennbar an „https://“ in der Adresszeile). Aufrufe über das unverschlüsselte „http://“ leiten wir auf die verschlüsselte Adresse um. Der Formular-Dienst übergibt Ihre Anfrage ebenfalls verschlüsselt an den E-Mail-Server von Strato.

Hinweis für Empfänger und Absender von Sendungen

Wenn uns ein Auftraggeber mit einem Transport beauftragt, nennt er uns oft Personen, die eine Sendung übergeben oder annehmen, zum Beispiel Ansprechpartner am Abhol- oder Zielort. Diese Daten erhalten wir nicht von Ihnen selbst, sondern von unserem Auftraggeber. Darüber informieren wir Sie hier nach Art. 14 DSGVO.

Herkunft der Daten
unser Auftraggeber (in der Regel der Absender); bei Aufträgen über Partner ggf. der Partner
Welche Daten
Name und Anschrift von Absender und Empfänger (Firma, Abhol- oder Zielort), ggf. Name und Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort bzw. ein Name „z. Hd.“, ggf. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für die Avisierung, ggf. Hinweise zur Abholung bzw. Zustellung an Ihrer Adresse (z. B. Zugang, ob und wo die Sendung bei Abwesenheit abgestellt werden darf, und ein Hinweis zum Ablageort) sowie Angaben zur Sendung. Was wir bei der Zustellung selbst erfassen, steht unter Zustellnachweis.
Zweck
Abholung, Transport und Zustellung der Sendung, Abstimmung von Terminen, wenn nötig Verzollung, und Nachweis, dass das Abstellen erlaubt war.
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (unser berechtigtes Interesse: den Auftrag unseres Auftraggebers ausführen und nachweisen). Soweit uns bei der Verzollung zollrechtliche Pflichten treffen, zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Sind Sie selbst unser Vertragspartner, gilt Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Empfänger
bei der Verzollung der von uns beauftragte Zolldienstleister und die Zollbehörden; bei See- und Luftfracht unsere Partnerunternehmen und die Reederei bzw. Fluggesellschaft. Für einen Teil der Transporte beauftragen wir Partnerunternehmen (Unterfrachtführer); sie erhalten die für den Transport nötigen Angaben. Außerdem Strato als unser Auftragsverarbeiter für E-Mail sowie Apple (iCloud) und WhatsApp, wie unter Geräte und Programme im Büro beschrieben, dort auch zur Übermittlung in die USA. Geht eine Sendung in ein Land außerhalb der EU bzw. des EWR, erhalten die Beteiligten dort (zum Beispiel die Empfängerfirma, Zollbehörden, Reederei oder Fluggesellschaft) die für Transport und Verzollung nötigen Angaben. Für Länder mit einem Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (zum Beispiel die Schweiz und das Vereinigte Königreich) ist dieser die Grundlage (Art. 45 DSGVO). An Partnerunternehmen in anderen Ländern außerhalb der EU bzw. des EWR geben wir derzeit nur Firmenangaben weiter (Firma, Anschrift), keine Ansprechpartner oder Kontaktdaten. Auch für Frachtpapiere bei See-, Luft- und Zollaufträgen geben wir an Partner in solchen Ländern nur Firma und Anschrift des Empfängers weiter.
Speicherdauer
Die Personenangaben im Auftrag löschen wir in der Regel 3 Jahre und 9 Monate nach der Ablieferung, bei einem Streitfall später (siehe Speicherdauer beim Zustellnachweis). Stehen sie auch in Auftragspapieren, die wir als Geschäftsbriefe aufbewahren müssen (z. B. Frachtbrief, Auftragsbestätigung, Auftrag an einen Partner), bleiben sie dort bis zum Ende dieser Frist (6 Jahre ab Ende des Jahres, in dem wir das Papier verschickt oder erhalten haben). Feste Hinweise zur Zustellung und die Kontaktperson vor Ort (Name, Telefonnummer), die im Adressbuch unseres Auftraggebers bei uns stehen, löschen wir 3 Jahre nach der letzten Abholung oder Lieferung an dieser Adresse, auf seinen Wunsch sofort. Nach Ablauf der genannten Fristen löschen wir derzeit noch nichts, bis die Löschung in unserer Software eingerichtet ist. Was wir hier „sofort“ zusagen, gilt schon jetzt. Stehen die Angaben in Zollunterlagen, die wir selbst aufbewahren müssen, bleiben sie dort 10 Jahre ab Ende des Jahres (§ 147 Abs. 1 Nr. 4a, Abs. 3 AO).

Zustellnachweis

Nehmen Sie eine Sendung von uns an, auch für Ihre Firma oder jemand anderen, erheben wir direkt bei Ihnen einen Zustellnachweis. Darüber informieren wir Sie hier nach Art. 13 DSGVO. Stellt ein Partnerunternehmen für uns zu, holt es den Zustellnachweis ein und gibt ihn an uns weiter; Quelle ist dann der Partner (Art. 14 DSGVO). Bei einem Nachbarn geben wir Sendungen nicht ab. Ist niemand da, stellen wir eine Sendung nur ab, wenn das Abstellen erlaubt ist, fest für die Lieferadresse oder nur für diese Lieferung; den Abstellort fotografieren wir. Für Personen, die das Abstellen erlaubt oder uns eine Weisung gegeben haben, gilt der eigene Absatz unten.

Welche Daten
  • Ihren Namen und Ihre Unterschrift auf dem Lieferschein, auf dem Sie unterschreiben (in der Regel der Lieferschein unseres Auftraggebers), ggf. mit weiteren Angaben, die unser Auftraggeber darauf vorsieht
  • Datum und Uhrzeit der Übergabe; keinen Ort: Wir erfassen keinen Standort.
  • Fotos der Ware bzw. des Orts, an dem sie abgeladen oder abgestellt wurde, mit so wenig Umgebung wie nötig, und, sobald wir unsere Fahrer-App einsetzen, ein Foto des unterschriebenen Lieferscheins. Bis zur Einführung unserer Fahrer-App macht der Fahrer Fotos der Ware, beim Abstellen auch des Abstellorts, mit seinem eigenen Handy oder einem Firmenhandy und schickt sie an unser Büro, über WhatsApp oder per E-Mail aus einem Postfach von uns bei Strato (siehe Empfänger und Speicherdauer unten sowie Geräte und Programme im Büro). Wir fotografieren keine Personen (Anweisung an unsere Fahrer; keine Gesichter, Kennzeichen, Hausnummern, Klingelschilder und kein Wohnungsinneres). Ganz ausschließen können wir nicht, dass ein Foto versehentlich eine Person oder eine Hausnummer zeigt.
  • in unseren Unterlagen zum Auftrag: das Zustellergebnis (z. B. „übergeben, Unterschrift verweigert“, „Unterschrift verweigert, nicht übergeben“, „abgestellt“, „niemand angetroffen“, „Annahme verweigert“ mit Grund), Datum und Uhrzeit des Versuchs, ggf. Ihre Bemerkung (z. B. „Schaden sichtbar“ oder eine Fehlmenge), bei „abgestellt“ den Ablageort und die Erlaubnis, die dabei galt, und bei einer Weisung Name, Funktion und Firma der Person, die sie gegeben hat, mit Uhrzeit, bzw. den Vermerk, dass keine Weisung erreichbar war (siehe unten und Pflicht zur Angabe beim Zustellnachweis).

Lieferschein: Sie unterschreiben auf dem Lieferschein, der die Sendung begleitet (in der Regel der Lieferschein unseres Auftraggebers), nicht auf einem Handy. Sobald wir unsere Fahrer-App einsetzen, fotografiert der Fahrer den unterschriebenen Lieferschein gleich bei der Übergabe. Der Fahrer bringt den unterschriebenen Lieferschein in unser Büro; wir scannen ihn ein, legen ihn beim Auftrag ab und bewahren das Papier verschlossen auf, so lange wie den Scan (siehe Speicherdauer). Unser Auftraggeber erhält den Nachweis (siehe Empfänger).

Ihre Unterschrift speichern wir digital nur als Bild (Scan bzw. Foto des Lieferscheins). Wir werten sie nicht technisch aus, um Sie zu identifizieren.

Zweck
Nachweis gegenüber unserem Auftraggeber, dass und wann die Sendung übergeben bzw. wo sie abgestellt wurde, und Klärung von Ansprüchen wegen Verlust oder Beschädigung.
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist der Nachweis der Zustellung; als Frachtführer haften wir für Verlust und Beschädigung. Soweit wir den Nachweis gesetzlich aufbewahren müssen (§ 257 HGB, § 147 AO), zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Sie können der Verarbeitung aus Gründen Ihrer besonderen Situation widersprechen (Art. 21 DSGVO, siehe Widerspruchsrecht); eine gesetzliche Aufbewahrung bleibt davon unberührt.
Empfänger
unser Auftraggeber (in der Regel der Absender). Er erhält den Zustellnachweis per E-Mail über unsere Postfächer bei Strato (Auftragsverarbeiter, siehe Hosting und E-Mail), auch mit der Rechnung, dazu ggf. den Ablageort und wer das Abstellen nur für diese Lieferung erlaubt oder eine Weisung gegeben hat. Fotos der Ware bzw. des Abstellorts schicken uns die Fahrer derzeit per E-Mail oder WhatsApp; Nachweise auf dem Firmen-iPhone sichert Apple (iCloud). Dazu und zur möglichen Übermittlung in die USA siehe Geräte und Programme im Büro.
Speicherdauer
  • Kurz: Den Zustellnachweis (Scan bzw. Fotos), den wir unserem Auftraggeber schicken oder von einem Partner bekommen, und das unterschriebene Papier bewahren wir in der Regel 6 Jahre ab Ende des Jahres auf, in dem wir den Nachweis verschickt oder bekommen haben; weitere Fotos löschen wir 3 Jahre und 9 Monate nach der Ablieferung; bei einem Streit länger. Nach Ablauf dieser Fristen löschen wir derzeit noch nichts (Einzelheiten unten).
  • Dauer: Wir speichern den Nachweis, bis beide der folgenden Fristen abgelaufen sind; maßgeblich ist das spätere Ende. (1) Ansprüche aus der Beförderung: gesetzlich höchstens 3 Jahre ab der Ablieferung, in Sonderfällen später; vertraglich kann die Frist länger sein. (2) Falls wir den Nachweis gesetzlich aufbewahren müssen: 6 Jahre als Geschäftsbrief oder 8 Jahre als Buchungsbeleg (Beleg für unsere Buchführung), gerechnet ab Ende des Jahres, in dem wir ihn erhalten haben; schicken wir ihn erst in einem späteren Jahr mit der Rechnung, ab Ende jenes Jahres; länger, solange der Nachweis für eine Steuer von Bedeutung ist, die das Finanzamt noch festsetzen darf; längere Fristen wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung zählen dabei nicht. Vorschriften zu den Fristen: § 439 HGB, Art. 32 CMR, § 257 HGB, § 147 AO. So setzen wir das um: Den verschickten bzw. empfangenen Nachweis und das unterschriebene Papier bewahren wir 6 Jahre ab Ende des Jahres auf, in dem wir den Nachweis zuletzt verschickt (z. B. mit der Rechnung oder auf Anfrage erneut) oder erhalten haben, 8 Jahre, falls unser Steuerberater ihn als Buchungsbeleg, Teil der Rechnung oder Beleg für die Ausfuhr einordnet; gelöscht wird einmal im Jahr ein ganzer Jahrgang. Weitere Fotos und Daten zum Nachweis, die wir nie verschickt haben, löschen wir 3 Jahre und 9 Monate nach der Ablieferung; darin stecken die 3 Jahre der Verjährung, 3 Monate für einen späteren Fristbeginn bei Fahrten ins Ausland und 6 Monate Sicherheit für Klagen, die kurz vor Fristende eingehen. Ob 6 oder 8 Jahre gelten, klären wir noch mit unserem Steuerberater; bis dahin und bis die Löschung in unserer Software eingerichtet ist, löschen wir nichts.
  • Fotos auf dem Weg über WhatsApp oder E-Mail (bis zur Einführung unserer Fahrer-App): Unser Büro legt das Foto am selben Tag beim Auftrag ab und löscht es danach im Chat und auf dem Bürogerät; der Fahrer löscht es auf seinem Handy. Bei WhatsApp bleibt es nach dessen Angaben trotzdem bis zu 30 Tage verschlüsselt gespeichert; darauf haben wir keinen Zugriff. Beim Weg über E-Mail löscht unser Büro die E-Mail nach der Ablage beim Auftrag, auch im Papierkorb; der Fahrer löscht die gesendete E-Mail und das Foto auf seinem Handy. Beim Auftrag gilt für das Foto die Dauer oben.
  • Streitfall: Gibt es zu einer Zustellung einen Streit (z. B. Reklamation, Schadensanzeige, Klage oder einen Rückgriff), löschen wir zu diesem Auftrag nichts, bis er erledigt ist, und danach erst nach weiteren 3 Jahren und 6 Monaten, aber nicht vor Ablauf der Fristen oben.
  • Datensicherungen: Nach der Löschung können die Daten noch in verschlüsselten Datensicherungen enthalten sein, bis diese aufgeräumt werden.
Pflicht zur Angabe
Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, uns Ihren Namen und Ihre Unterschrift zu geben. Ohne sie können wir die Übergabe nur eingeschränkt nachweisen. Möchten Sie nicht unterschreiben, übergibt der Fahrer die Sendung zunächst nicht; unser Büro holt eine Weisung ein, in der Regel bei unserem Auftraggeber. Kommt innerhalb von 15 Minuten keine Weisung, übergibt der Fahrer die Sendung bei Fahrten innerhalb Deutschlands trotzdem und vermerkt „Unterschrift verweigert“; bei allen anderen Fahrten übergibt er sie dann nicht, und wir verwahren sie. Auf dem Lieferschein bzw. in unseren Unterlagen zum Auftrag halten wir fest, wer die Weisung gegeben hat oder dass keine erreichbar war, mit Datum und Uhrzeit; möglichst machen wir ein Foto der Ware. Folge für Sie: Die Übergabe kann sich verzögern oder unterbleiben.

Personen, die das Abstellen erlaubt oder uns eine Weisung gegeben haben

Damit wir nachweisen können, dass die Sendung so zugestellt werden durfte, halten wir fest:

  • bei einer festen Erlaubnis zum Abstellen an einer Lieferadresse: Name, Funktion und Firma der Person, die sie erteilt hat, wann und wie (per E-Mail, schriftlich oder am Telefon), ggf. die E-Mail selbst und, wenn der Empfänger zugestimmt hat, auch seine Angaben;
  • bei einer Erlaubnis nur für eine Lieferung oder einer Weisung bei einem Hindernis (z. B. Unterschrift verweigert, niemand da): Name, Funktion und Firma der Person, ob per Telefon oder E-Mail, den Zeitpunkt und, bei einer Weisung, was angewiesen wurde. Das halten wir in unseren Unterlagen zum Auftrag fest.

Meist nennt die Person uns ihren Namen selbst, zum Beispiel am Telefon (Art. 13 DSGVO); dann geben wir ihr einen kurzen Hinweis gleich im Gespräch. Meldet uns der Auftraggeber den Namen, ist er die Quelle (Art. 14 DSGVO).

Zweck
Nachweis, dass die Sendung so zugestellt werden durfte.
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist dieser Nachweis.
Empfänger
unser Auftraggeber, soweit wir ihm das Ergebnis der Zustellung mitteilen (siehe Zustellnachweis, Empfänger); die Namen zu einer festen Erlaubnis geben wir nicht weiter. Zu Strato siehe Hosting und E-Mail, zu Apple (iCloud) und WhatsApp und zur möglichen Übermittlung in die USA siehe Geräte und Programme im Büro.
Speicherdauer
im Auftrag in der Regel 3 Jahre und 9 Monate nach der Ablieferung, bei einem Streitfall länger (siehe Speicherdauer beim Zustellnachweis); eine feste Erlaubnis an einer Lieferadresse, solange sie gilt (endet sie, löschen wir die Angaben dort; wurde vorher schon abgestellt oder steht bei einer Lieferung noch nicht fest, ob abgestellt wurde, bleiben sie als Nachweis beim Auftrag), längstens so lange wie die übrigen Daten des Auftraggebers bei uns. Meldet uns der Auftraggeber, dass die Person ausgeschieden ist, oder widerspricht sie, löschen wir ihren Namen an der Lieferadresse sofort. Die E-Mail, mit der das Abstellen erlaubt wurde, bewahren wir als Nachweis so lange auf wie die Angaben zu den Aufträgen, bei denen danach abgestellt wurde (in der Regel 3 Jahre und 9 Monate nach der letzten solchen Ablieferung, bei einem Streitfall länger); müssen wir sie als Geschäftsbrief aufbewahren, mindestens bis zum Ende dieser Frist (6 Jahre ab Ende des Jahres, in dem wir sie erhalten haben). Nach Ablauf der genannten Fristen löschen wir derzeit noch nichts, bis die Löschung in unserer Software eingerichtet ist. Was wir hier „sofort“ oder für das Ende einer festen Erlaubnis zusagen, gilt schon jetzt.
Pflicht zur Angabe
Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, uns Ihren Namen, Ihre Funktion und Ihre Firma zu nennen. Ohne diese Angaben gilt eine Erlaubnis zum Abstellen bei uns nicht als nachgewiesen; wir stellen die Sendung dann nicht ohne Empfänger ab. Eine Weisung ohne diese Angaben (z. B. die Sendung trotz verweigerter Unterschrift zu übergeben) können wir nur eingeschränkt nachweisen.

Ihre Rechte und Ihr Widerspruchsrecht finden Sie unter Ihre Rechte und Ihr Widerspruchsrecht.

Kunden, Partner und ihre Ansprechpartner

Für Ansprechpartner unserer Kunden und Partner, Einzelkaufleute und Gesellschafter mit Namen in der Firma.

Daten
Firma, Anschrift, USt-IdNr., Rechnungs- und Zollangaben; Name, Funktion, E-Mail, Telefon und Benachrichtigungswunsch der Ansprechpartner; Zustellvorgaben (z. B. ob abgestellt werden darf); Angebote, Aufträge, Rechnungen, Notizen; bei Partnern Versicherung und Preise.
Woher
von Ihnen oder Ihrer Firma.
Wofür
Aufträge abstimmen, ausführen, abrechnen und aufbewahren.
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, wenn Sie selbst Vertragspartner sind; sonst lit. f (berechtigtes Interesse: Geschäftsbeziehung mit Ihrer Firma); Aufbewahrung lit. c mit § 147 AO, § 257 HGB, § 14b UStG.
Pflicht zur Angabe
keine gesetzliche; ohne Firma, Anschrift und Kontakt aber kein Auftrag.
Empfänger
  • intern nur, wer es braucht
  • Fahrer sehen aus diesen Daten nur den Firmennamen; ist ein Ansprechpartner zugleich Kontakt vor Ort, auch Name und Telefon
  • Strato (Hosting und E-Mail) und Lexware Office (Geräte und Programme im Büro) in unserem Auftrag
  • bis zur eigenen Software auch Apple (iCloud) und WhatsApp (Geräte und Programme im Büro, dort auch zur Übermittlung in die USA)
  • unser Steuerberater (eigener Verantwortlicher), mit Zugang zu Lexware Office
  • Partner: daraus nur das für den Auftrag Nötige
  • im Einzelfall Behörden, Versicherer, Anwälte
Außerhalb der EU
  • Partner dort erhalten mehr als Firma und Anschrift nur mit Angemessenheitsbeschluss (Art. 45 DSGVO) oder Standarddatenschutzklauseln (Art. 46 DSGVO); eine Firma mit Personennamen sonst nur im Einzelfall (Art. 49 Abs. 1 DSGVO).
  • Lexware Office speichert laut Lexware in Frankfurt am Main, nutzt für Zusatzfunktionen (z. B. E-Mail-Versand) auch Dienstleister in den USA, gestützt in der Regel auf Angemessenheitsbeschlüsse (Art. 45 DSGVO), sonst auf Standarddatenschutzklauseln (Art. 46 DSGVO; Geräte und Programme im Büro).
Wie lange
  • Firmendaten, bis Aufträge und Rechnungen nicht mehr aufzubewahren sind (meist 8 Jahre nach dem Jahr der letzten Rechnung)
  • Ansprechpartner in unserer Auftragssoftware 3 Jahre nach Ende der Zusammenarbeit; sofort, wenn Ihre Firma Ihr Ausscheiden meldet oder Sie widersprechen
  • Ihr Name in Aufträgen 3 Jahre und 9 Monate ab Ablieferung, in Angeboten, aus denen ein Auftrag wurde, und in Auftragsbestätigungen 6, in Rechnungen 8 Jahre ab Jahresende
  • Zollunterlagen, soweit wir sie selbst aufbewahren müssen, 10 Jahre ab Jahresende
  • in Lexware Office Kontakte, bis die Rechnungen nicht mehr aufzubewahren sind
  • Nach Ablauf der genannten Fristen löschen wir derzeit noch nichts, bis die Löschung in unserer Software eingerichtet ist. Was wir hier „sofort“ zusagen, gilt schon jetzt.
Mehr
Kontakt per E-Mail, Kontakt per Telefon, Hinweis für Empfänger und Absender von Sendungen, Personen, die das Abstellen erlaubt oder uns eine Weisung gegeben haben; Kundenportal: Hinweise dort, sobald es in Betrieb ist.
Rechte
Ihre Rechte. Keine automatisierten Entscheidungen.

Ihr Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)

Soweit wir uns auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) stützen, können Sie aus Gründen Ihrer besonderen Situation jederzeit widersprechen. Dann verarbeiten wir Ihre Daten nicht mehr, außer wir können zwingende Gründe nachweisen, die Ihre Interessen überwiegen, oder brauchen sie für Rechtsansprüche. Aufbewahrungspflichten bleiben. Ansprechpartner löschen wir aus unserer Auftragssoftware.

Widerspruch an: logistik@aktar-transport.de

Ihre Rechte

Sie haben gegenüber uns folgende Rechte, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen:

  • Auskunft über Ihre Daten, die wir verarbeiten (Art. 15 DSGVO)
  • Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
  • Löschung (Art. 17 DSGVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO, siehe nächster Abschnitt)

Eine formlose Nachricht an die oben genannten Kontaktdaten genügt.

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling nach Art. 22 DSGVO findet nicht statt.

Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Sie können sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO), insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes. Für uns zuständig ist:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 18, 91522 Ansbach
Postanschrift: Postfach 1349, 91504 Ansbach
Telefon: +49 981 180093-0
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de
www.lda.bayern.de

Ihr Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)

Soweit wir Ihre Daten auf Grundlage berechtigter Interessen verarbeiten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), können Sie dieser Verarbeitung jederzeit widersprechen, wenn sich dafür Gründe aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

Wir verarbeiten die Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Das betrifft vor allem die Zugriffsprotokolle, den Schutz vor Missbrauch des Formulars, Anfragen per Formular oder E-Mail, soweit wir sie auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO stützen, die Daten von Empfängern und Absendern von Sendungen, Zustellnachweise, die Ansprechpartner unserer Kunden und Partner und den Einsatz unserer Geräte und Programme.

Der Widerspruch ist formlos möglich, zum Beispiel per E-Mail an logistik@aktar-transport.de. Gegen einen Zustellnachweis können Sie auch dem Fahrer gegenüber widersprechen; er gibt das an unser Büro weiter, das ihn prüft und Ihnen antwortet.

Änderungen und Stand

Wir passen diese Erklärung an, wenn sich unsere Webseite oder die Rechtslage ändert. Es gilt die hier veröffentlichte Fassung.

Stand: 30.10.2026